Legal Radfahren für Mountainbiker Jetzt handeln!
Das Volksbegehren „Mountainbikern freies WEGERECHT“ in Österreichs Wäldern – Deine Stimme zählt!
Aktuelle Gesetzeslage schließt Freiheit aus
Das Forstgesetz von 1975 erlaubte die Erholung im Wald, doch Mountainbiking war damals kein Thema. Das Befahren ist gesetzlich an die Befugnis des Eigentümers gebunden – es wird aber nicht zwischen motorisiertem Fahren und Fahrradfahren (wie im §14 des deutschen Bundeswaldgesetzes) unterschieden.
Österreich hinkt hinterher
Alle Nachbarländer wie Slowenien, Italien oder Deutschland haben radfreundliche Gesetze. In Europa sind wir mit Spanien und Österreich die einzigen Länder, die derart einschränkende Gesetzgebungen haben, also gerade mal knapp 6 % der Landfläche Europas – und das in einem Tourismusland wie Österreich!
800.000 Sportler in Gefahr
Mountainbiking ist mittlerweile ein etablierter Breitensport mit rund 800.000 heimischen Sportlern, aber auch Touristen aus dem Ausland, die ständig das Risiko einer behördlichen Verfolgung eingehen.